Ein AHD ist die Weiterentwicklung einer Hospizinitiative und verfügt über qualifizierte Hospizhelfer (mind. 15 geschulte Ehrenamtliche, mind. eine halbe Stelle für eine hauptamtliche, qualifizierte Koordinationskraft), die für Betroffene und Angehörige psychosoziale Unterstützung im Sterbe- und Trauerprozeß anbieten. Die Hospizhelferschulung wird entweder selbst durchgeführt oder vermittelt; die Hospizhelfer erhalten Begleitung (z. B. Supervision) und Fortbildungen. Der AHD ist zu festen Zeiten im Büro erreichbar. (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft)
Dienst, der zusätzlich zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter im Rahmen eines Ambulanten Hospizdienstes palliativpflegerische Beratungsleistungen anbietet. Die palliativ-pflegerische Beratung wird durch hauptamtliche Pflegekräfte gewährleistet, die eine Palliative-Care-Weiterbildung absolviert haben. Patient, Angehörige, ambulanter Pflegedienst und Hausarzt profitieren vom Fachwissen dieser Pflegekraft, die häufig folgende Leistungen erbringt: Mithilfe bei der rechtzeitigen Organisation nötiger Hilfsmittel, Unterstützung des Hausarztes bei der Symptomkontrolle, Erklärungen und Pflegeanleitung für die oft engagierten, aber überforderten Angehörigen. (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft, hauptamtliche palliativpflegerische Beratung).
Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Pflegedienst (AHPP)*):
Dienst, der zusätzlich zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter im Rahmen eines Ambulanten Hospizdienstes palliativpflegerische Beratungs- und Pflegeleistungen anbietet. Die palliativpflegerische Beratung und Pflege wird durch hauptamtlich angestellte examinierte Pflegekräfte, die eine Palliative Care-Weiterbildung absolviert haben, gewährleistet. (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Hospizhelfer, hauptamtliche Koordinationskraft, hauptamtliche Palliativpflege durch eigene Pflegende, 24-Stunden-Rufbereitschaft).
Ambulanter Palliativdienst (APD) **):
Dienst, der sich ausschließlich auf die palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung spezialisiert hat. Erforderlich ist die Mitarbeit oder enge Kooperation mit einem spezialisierten Palliativmediziner, der sowohl beratend tätig ist als auch Hausbesuche bei Bedarf durchführen kann. Die hauptamtlichen examinierten Pflegekräfte verfügen über eine dreijährige Ausbildung sowie eine Palliative Care-Weiterbildung und können ausschließlich beratend oder auch direkt in der Versorgung tätig sein. Die Betreuung wird rund um die Uhr gewährleistet. Wünschenswert ist die Mitarbeit bzw. enge Kooperation mit ambulanten Hospizdiensten sowie erfahrenen Sozialarbeitern, Seelsorgern und Psychologen.
Hospiz*):
von lateinisch hospitium: Gastfreundschaft, Gast; bezeichnet einen Ort der gastfreundlichen Aufnahme. Im Mittelalter berühmt wurden die Hospize für Pilger an gefährlichen Wegpassagen (z.B. an Alpenübergängen). Um 1900 eröffneten die Sisters of Charity in Dublin und London Hospize für arme chronisch Kranke und Sterbende. Im Hospiz St.Joseph, London, arbeitete nach dem 2.Weltkrieg eine englische Sozialarbeiterin, Krankenschwester und Ärztin, Dr. Cicely Saunders. Sie kombinierte die dort praktizierte christliche Fürsorge mit den Erkenntnissen der modernen Medizin, insbesondere der Schmerzforschung und eröffnete 1967 das St. Christopher’s Hospice mit dem von ihr geprägten neuen Hospizkonzept (siehe Hospizarbeit, Hospizbetreuung), um umfassend auf die speziellen Bedürfnisse Schwerkranker und Sterbender eingehen zu können. Das moderne Hospiz ist primär ein Konzept, seine Realisierungsformen können unterschiedlich sein – stationär wie auch ambulant.
Stationäres Hospiz:
In Deutschland ist ein stationäres Hospiz eine vom Krankenhaus oder Seniorenheim unabhängige Pflegeeinrichtung, in der Schwerstkranke mit absehbarem Lebensende betreut werden. Wenn ein Sterbender nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus (besser: auf einer Palliativstation) benötigt, bietet das stationäre Hospiz Geborgenheit und kompetente Betreuung (vgl. auch die „Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.3.1998). Anders als in Deutschland gehören Palliativmediziner in Großbritannien, Irland, USA oder Polen obligatorisch zum Behandlungsteam eines stationären Hospizes.